PRIVATES BAURECHT

Privates Baurecht

Das private Baurecht ist streng genommen ein Unterfall des Werkvertragsrechts. Es regelt die Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligen, beschäftigt sich also nicht mit der öffentlich rechtlichen Thematik der Baugenehmigung.

Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk oder ein Teilgewerk in Auftrag gibt und den Beteiligten, die das Werk dann ausführen. Das sind auf der einen Seite die Planer, also Architekten und Statiker und auf der anderen Seite die Handwerksfirmen. Diese können einzeln beteiligt sein oder über einen Generalunternehmer, der die einzelnen Gewerke über von ihm beauftragte Subunternehmer durchführen lässt.
Schwerpunkte des privaten Baurechts sind unter anderem:
  • Vergütung
  • Werklohn
  • Abnahme
  • Mangelanzeige
  • Gewährleistung
  • Leistungsstörung
  • Verzug
  • Baubehinderung


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