Werkvertragsrecht
Im Werkvertragsrecht verspricht der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Schaffung eines Werkes nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen. In den meisten Fällen geht es um Handwerksarbeiten am Haus , erfaßt werden aber zum Beispiel auch die Autoreparatur, die Kürzung einer Hose beim Schneider und ähnliches.
Schwerpunkte des Werkvertragsrechts sind unter anderem:
- Verzug
- Zurückbehaltung
- Garantie
- Gewährleistung
- Mangelrechte
- Abnahme
- Nacherfüllung
