WERKVERTRAGSRECHT

Werkvertragsrecht

Im Werkvertragsrecht verspricht der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Schaffung eines Werkes nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen. In den meisten Fällen geht es um Handwerksarbeiten am Haus , erfaßt werden aber zum Beispiel auch die Autoreparatur, die Kürzung einer Hose beim Schneider und ähnliches.
Schwerpunkte des Werkvertragsrechts sind unter anderem:
  • Verzug
  • Zurückbehaltung
  • Garantie
  • Gewährleistung
  • Mangelrechte
  • Abnahme
  • Nacherfüllung


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