VERGÜTUNG

Vergütung

Der Gesetzgeber hat die Grundlagen der anwaltlichen Vergütung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Als Basis ist dort die Berechnung der Vergütung nach Gegenstandswert angelegt, möglich sind mit gewissen Einschränkungen aber auch Vereinbarungen zur Abrechnung nach Stunden oder als Pauschalvergütung.

Für die aussergerichtliche Beratung soll ausdrücklich eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden.

Ich rechne meine Leistungen grundsätzlich nach dem Gegenstandswert ab, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Das gilt auch für die aussergerichtliche Beratung, da die Abrechnung nach dem Wert der Angelegenheit einerseits einfach zu handhaben ist und andererseits durch diese Art der Berechnung auch das anwaltliche Haftungsrisiko angemessen Berücksichtigung findet.
 

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